Informationen zum Schwangerschaftsabbruch in Frankfurt & Umgebung // Solidarität mit Kristina Hänel!

Die Gießner Ärztin Kristina Hänel erhielt gestern (19. Januar 2021) den Beschluss vom OLG Frankfurt, nachdem sie zum ersten Mal nach §219 veurteilt ist. Dieser Paragraph besagt, dass es Ärtz:innen nicht erlaubt ist, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Sie musste diese Informationen nun von ihrer Webseite nehmen, da sie sonst durch Anzeigen von christlichen Fundamentalist:innen und anderen Antifeminist:innen in den finanziellen Ruin getrieben wird. Mehr Hintergrundinformationen und ein aktuelles Interview mit Frau Hänel findet ihr hier.

Angelehnt an die Idee des Solidaritätkommitees mit Kristina Hänel, Bettina Gaber, Nora Szász und allen anderen nach § 219a StGB angeklagten Ärzt:innen veröffentlichen wir wie andere Gruppen und Initiativen auch hier die verschiedensprachigen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche in Frau Hänels Praxis. Dadurch drücken wir unsere vollste Solidarität aus für alle Ärzt:innen die täglich gegen Akteur:innen aus der sogenannten Lebensschutzbewegung kämpfen und sprechen ihnen viel Kraft aus!

Zur Unterstützung schwangerer Menschen in Polen die dort aufgrund der restriktiven Gesetze nicht mehr abtreiben können gibt es in vielen Städten Supportnetzwerke; so auch hier. Ciocia Frania in Frankfurt erreicht ihr unter ciociafrania@riseup.net

Solidarität mit den Betroffenen rechten Terrors! Kundgebung zur Urteilsverkündung im Prozess um den Mord an Lübcke & den Mordversuch an Ahmed I.

Seit dem 16. Juni 2020 läuft der Prozess gegen die Neonazis Stephan E.und Markus H. vor dem Frankfurter Oberlandesgericht. Angeklagt sind die beiden wegen Mord bzw. Beihilfe zum Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Lübckewurde am 1. Juni 2019 vor seinem Wohnhaus in Istha bei Kassel durch einen Kopfschuss getötet. Stephan E. ist in dieser Verhandlung außerdem aufgrund eines weiteren Mordversuchs an Ahmed I., einem Geflüchteten aus dem Irak, im Januar 2016 in Lohfelden angeklagt. Es ist mit ziemlicher Sicherheit davon auszugehen, dass E. den Nebenkläger Ahmed mit einem Messer schwer verletzte, welches mehrere Zentimeter tief in seinen Rücken eindrang. 
Stephan E. und Markus H. sind seit mehreren Jahrzenten aktive und bekannte Neonazis.

Trotzdessen war es möglich, dass sie sich ungehalten vernetzen, bewaffnen und offenbar rechte Anschläge ausführen können. Antifaschist:innen wiesen mittels Recherecheveröffentlichungen und Demonstrationen unmittelbar nach Bekanntwerden des Mordes auf die Aktivitäten Stephan E.’s und Markus H.’s in der nordhessischen Nazi-Szene und darüber hinaus, hin.


Die letzten Woche im Prozess haben erneut gezeigt, dass Gerichte und Ermittler:innen nicht in der Lage sind, Einschätzungen von Betroffenen wie die von Ahemd I., der bereits frühzeitig sagte, dass es sich um einen rechten Mordversuch auf ihn handele, ernstzunehmen. Auch wurde im Prozess Fragen nach neonazistischen Netzwerken nicht wirklich nachgegangen. E. wurde seine unauthentische Rolle des nicht mehr aktiven Neonazis viel Glauben geschenkt.


Wenn das Gericht und die Ermittler die Fragen nicht zu Genüge stellen, muss es als kritische Antifaschist:innen unsere Aufgabe sein, die Geschichten und Fragen zusammen mit Betroffenen und Angehörigen laut zu machen: Wie sind die Verstrickungen der beiden Angeklagten im Lübcke-Prozess zum NSU? Denn feststeht, dass Lübcke auf der Feindesliste des NSU, der über Jahre mordend durch Deutschland ziehen konnte, aufgeführt war. Der Nationalsozialistische Untergrund war kein Trio! Mutmaßliche MittäterInnen, andere Personen aus dem Umfeld und die sogenannten »Sicherheitsbehörden« hüllen sich bis heute in Schweigen und decken sich somit gegenseitig. Auch knapp 2 Jahre nach dem Urteil im NSU-Prozess gilt: Kein Schlussstrich! Wir fordern die komplette Freigabe aller Akten aus dem NSU-Prozess, sowie die lückenlose Aufklärung dessen! Wir fordern außerdem die sofortige Auflösung des Verfassungsschutzes! Nazis und ihren HelferInnen im bürgerlichen Gewand muss sowohl im Netz, als auch auf der Straße mit Vehemenz begegnet werden. Ansonsten werden sich Morde wie diese in Zukunft weiterhin häufen.

Wir fordern die konsequente Verfolgung, Offenlegung und Zerschlagung von Nazinetzwerken auch innerhalb staatlicher Behörden! Wir fordern, was bis heute nicht geschah: Deutschland muss endlich entnazifiziert werden! Stephan E. darf daher nicht als Einzeltäter verurteilt werden. Die jahrzehntelange Eingebundenheit Stephan E.s, sowie Markus H.s in rechte Terrornetzwerke mussBerücksichtigung finden. Ebenso müssen auf die gesellschaftlichen Bedingungen, wie struktureller Rassismus, reflektiert werden, die solch eine Tat erst ermöglichen! Die bloße Verurteilung E.s reicht also nicht aus, auch wenn sie das Mindeste ist. Hierzu ist es unabdingbar, antifaschistische Arbeit als notwendig anzuerkennen, statt sie zu kriminalisieren und Antifaschist:innen zu verfolgen.

Antifaschismus muss gesellschaftlicher Grundkonses sein – insbesondere im Nachfolgestaat des Nationalsozialismus! Zuletzt fordern wir, Betroffene rechter Gewalt und rechten Terrors ernst zu nehmen! Ihnen ist zuzuhören, Glauben zu schenken und zu helfen: finanziell, psychisch und im Kampf gegen ihre Diskriminierung! So wollen wir abschließend Walter Lübcke und den Opfern rechten Terrors gedenken. Ahmed I. wünschen wir viel Kraft!Wir rufen deshalb am 28. Januar 2021 ab 11 Uhr zur gemeinsamen Kundgebung an der Konstablerwache anlässlich der Urteilsverkündung im Prozess um Walter Lübcke und Ahmed I. auf! 

Kundgebung »Solidarität mit den betroffenen rechten terrors« am 28. Januar (11 uhr) an der Konstablerwache Frankfurt (aktualisiert am 14.1.)