Redebeitrag 16.06.2020 Auftakt Lübcke-Prozess in Frankfurt

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Heute fand vor dem Oberlandesgericht Frankfurt der erste Prozesstag gegen den mutmaßlichen Mörder des ehemaligen Regierungspräsidenten Walter Lübcke statt. In unserem Redebeitrag möchten wir als „Bündnis gegen rechten Terror Hessen“ auf die Verstrickungen der mutmaßlichen Täter in die Neonazi Szene eingehen und unsere Forderungen an den Prozess und die Gesellschaft kundtun.
Der Angeklagte ist kein Unbekannter: er war und ist seit Jahren in der neonazistischen rechtsterroristischen Szene in Hessen und Deutschland organisiert. Es handelt sich um Stephan Ernst, welcher bis zu seiner Verhaftung in Kassel wohnte. In der Nacht auf den zweiten Juni 2019 soll er mit dem Auto seines Schwiegervaters nach Wolfhagen-Istahr gefahren und auf der Terasse den dort sitzenden Lübcke mit einem Kopfschuss ermordet haben.
Der Fokus im Diskurs rund um den Prozess sollte nicht auf einzelne Äußerungen Lübckes bei öffentlichen Veranstaltungen gelegt werden. Das Opfer steht dabei auch exemplarisch für das Feindbild von Rechten. Lübcke wurde mutmaßlich von Ernst ermordet, weil dieser ein Rechtsterrorist ist und in seiner Konsequenz Personen, welche nicht in sein menschenverachtendes Weltbild passen, umbringt. Dies steht im Kontext jahrelanger Stimmungsmache gegen den Regierungspräsidenten durch AfD, Erika Steinbach und andere Internet-Rechte, aufgrund des Einsatzes Lübckes für eigentlich bürgerliche Mindesstandards. Immer wieder wurde Lübcke von Rechten öffentlich an den Pranger gestellt und hervorgehoben: Auch dies trug dazu bei, dass er schließlich von Ernst als Opfer ausgewählt wurde. Darin liegt die gesellschaftliche Verantwortung für den Mord, da dies über Jahre ohne nennenswerten Gegenwind passieren konnte. Nazis und ihren HelferInnen im bürgerlichen Gewand muss sowohl im Netz als auch auf der Straße mit Vehemenz begegnet werden. Ansonsten werden sich Morde wie diese in Zukunft weiterhin häufen. 
Ernst wurde in massiv gefährlichen Strukturen sozialisiert. Er umgab sich mit Nazis von Combat-18 („Kampftruppe Adolf Hitler“), dem bewaffneten Arm des Netzwerks Blood&Honour, dem Umfeld der NPD sowie dem Kameradschaftsspektrum. Durch diese politische Sozialisierung und die jahrelange politischen Aktivitäten in diesem Umfeld, erhielt der vermeintliche Täter eine kontinuierliche Bestätigung seiner Weltsicht. Er und sein Umfeld erklären sich immer und immer wieder, dass es Menschen gäbe, welche die „weiße Gesellschaft“ zerstören wollen. Diese herbei fantasierte Bedrohungslage trug mit dazu bei, dass Ernst sich zusammen mit Markus Hartmann eine Waffe besorgte und diese auch mutmaßlich einsetzte. Der Verfassungsschutz bekam dies sogar mit, „vergaß“ jedoch in der ganzen Aufregung glatt, die zuständigen Behörden darüber zu informieren. Es ist also mal wieder ein klarer Fall für „Pannenzeit“! Bevor Ernst sich eine Waffe zulegte, trainierte er mit seinem Sohn im lokalen Schützenverein Bogenschießen. Auch der Täter in Hanau hat den Griff zur Waffe im Schützenverein erprobt. In beiden Fällen wollen die SchießkameradInnen von der menschenverachtenden Weltsicht der Täter nichts mitbekommen haben. Wir möchten an dieser Stelle unsere Forderung, welche wir schon nach dem rechtsterroristischen Anschlag in Hanau geäußert haben, heute erneut stark machen: Nazis gehören entwaffnet und Schützenvereine entnazifiziert!
Wie EXIF Recherche sowie das antifaschistische Magazin LOTTA belegen, gibt es viele Parallelen zwischen dem Mord des NSU in Kassel an Halit Yozgat und dem an Walter Lübcke. In beiden Fällen gab es keine Bekennerschreiben und die Opfer standen wenige Sekunden vor ihrer brutalen Ermordung wortlosen Mördern gegenüber, welche sie jeweils mit einem Kopfschuss töteten. Der ebenfalls angeklagte Markus Hartmann wurde zu dem Mord an Halit Yozgat von der Polizei befragt, da er häufig auf die Fahnungsseite zur Aufklärung des Mordes klickte. Er erklärte den Ermittlern, dass er Halit kannte. Wie sind die Verstrickungen der beiden Angeklagten im Lübcke-Prozess zum NSU? Der Nationalsozialistische Untergrund war kein Trio! Mutmaßliche MittäterInnen, andere Personen aus dem Umfeld und die sogenannten „Sicherheitsbehörden“ hüllen sich bis heute in Schweigen und decken sich somit gegenseitig. Auch knapp 2 Jahre nach dem Urteil im NSU-Prozess gilt: Kein Schlussstrich! Wir fordern die komplette Freigabe aller Akten aus dem NSU-Prozess, sowie die lückenlose Aufklärung dessen! 
Aus antifaschistischer Perspektive ist es unerlässlich Prozesse in denen rechtsterroristische Morde oder andere Taten behandelt werden, kritisch zu beobachten und zu begleiten. Das Interesse sollte nicht nach dem großen Presserummel in den ersten Wochen abflauen, sondern kontinuierlich groß sein. Die Prozesstage und die dadurch erhaltenen Infos aufzuarbeiten und einer Öffentlichkeit zugänglich zu machen sehen wir als Aufgabe von antifaschistischen Strukturen.
Wir fordern die lückenlose Aufklärung des Mordes an Walter Lübcke und der versuchten Tätung an Ahmed I. sowie von allen anderen rechten und rechtsterroristischen Taten! Zum Schluss möchten wir unsere Forderung laut machen, den Verfassungsschutz abzuschaffen. In Solidarität mit allen Betroffenen rechter Gewalt! Gegen die Einzeltäter These!
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