§129

Gemeint sind wir alle!

Am Mittwoch, den 17. Juni 2020 gab es in Frankfurt am Main in den frühen Morgenstunden eine Hausdurchsuchung durch das Bundeskriminalamt (BKA) wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB). Die bei dieser Anschuldigung ermittelnde Bundesanwaltschaft wirft Straftaten im Rahmen der Aktionen gegen das Bundesverwaltungsgericht am 1. Januar 2019 in Leipzig vor. Der Durchsuchungsbeschluss des Bundesgerichtshofes wurde bereits am 22. Januar 2020 ausgestellt. Ermittelt wird laut Beschluss gegen einen Beschuldigten und mindestens zwei weitere Unbekannte.

Der Vorwurf der Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gibt den Repressionsbehörden weitreichende Ermittlungsbefugnisse. Diese reichen vom Abhören der Telekommunikation, über den Einsatz von Trojanern zur Ausspähung von Smartphones und Computern, bis hin zur Beschattung von Beschuldigten und der Überwachung von privaten Räumen mit Wanzen und/oder Videotechnik. Dabei können von den Maßnahmen nicht nur die bereits offen Beschuldigten betroffen sein, sondern alle, bei denen die Ermittlungsbehörden einen Zusammenhang konstruieren oder die sie dem Kreis der Beschuldigten zurechnen. Dabei sind der Willkür kaum Grenzen gesetzt und die Ermittlungen können potentiell alle betreffen. Auch deshalb kann § 129a auch getrost als Schnüffel- oder Bespitzelungsparagraf bezeichnet werden, der von den Behörden all zu gerne zur Überwachung ganzer Zusammenhänge oder gar zur Ausspähung aller Strukturen genutzt wird, die sie der linke Szene zuordnen.

Wichtig ist dabei, die Betroffenen nicht im Stich zu lassen und sie aktiv zu unterstützen. Das heißt für uns konkret:

  • Seid solidarisch: Supportet die Betroffenen durch Veranstaltungen, Demonstrationen, Aktionen oder Spenden.
  • Lasst euch nicht spalten: Isoliert Beschuldigte nicht aus Angst vor Repression und geht mit ihnen genauso um, wie ihr es vor Bekanntwerden der Ermittlungen getan habt.
  • Anna und Arthur halten‘s Maul: Szenetratsch hilft nur den Repressionsorganen. Mit Spekulationen bringt ihr die Betroffenen, euch und mögliche andere in Gefahr.

Spenden

Die Betroffenen des 129a-Verfahrens brauchen unserere Unterstützung. Um die finanziellen Folgen des politischen Verfahrens abzufedern und die Kosten für Anwält*innen und Prozess gemeinsam zu tragen, unterstützt sie mit einer Spende:

Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Frankfurt
IBAN: DE24 4306 0967 4007 2383 90
BIC: GENODEM1GLS
GLS-Bank
Stichwort: Soli-Frankfurt

[Disclaimer: Die Infos wurden der Seite 129a.info entnommen. Dort sind weitere Infos, Materiailien, Texte, Statements etc. zu finden.]